Schreiben an das Ordnungsamt

Ordnungsamt - Sammlung genehmigen lassen oder nicht?

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Vorab der folgende Hinweis: Da die Straßensammlungen zentral beantragt und genehmigt werden, müssen Sie Ihre Vorhaben in den seltensten Fällen durch Ihr Ordnungsamt genehmigen lassen. Die Regeln aber, unter welchen Bedingungen welche Einzelaktion genehmigt werden muss, sind von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich und zum Teil sehr kompliziert.

So nutzte beispielsweise vor ein paar Jahren eine diakonische Einrichtung in Thüringen ein Stadtfest, das zufällig in die Sammlungs-Zeit fiel, um an ihrem dort aufgestellten Informations-Stand auch Spenden zu sammeln. So lange die Sammeldose am Stand blieb, war keine gesonderte Genehmigung erforderlich. Sobald sie aber "über den Platz bewegt" wurde, war die Zustimmung des Ordnungsamtes nötig.

Daher unser Vorschlag: Informieren Sie einfach immer in einem kurzen formlosen Schreiben Ihr Ordnungsamt darüber,

  • dass Sie in der Zeit von ... bis sammeln
  • dass die Sammlung genehmigt ist.
  • was genau Sie während der Sammlung vorhaben (Presseaktion, Informationsständen usw.).


Dann nämlich haben Sie Ihre "Informationspflicht" erfüllt. Nun muss Ihr Ordnungsamt entscheiden, ob es weitere Informationen braucht, eine Genehmigung aussprechen muss oder nicht. Die Adresse des Ordnungsamtes erfahren Sie in Ihrer Gemeinde- oder Stadtverwaltung.


 

Tipps und Materialien für Sammler

 

Straßensammlung Frühjahr

Die Frühjahrsstraßensammlung findet vom 19. bis 28. Mai 2023 statt. Sie steht unter dem Motto: „Für starke Kinder“ unter Regie der Evangelischen Kirche in Mitteldeutschland.

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Die Herbststraßensammlung startet am 17. und endet am 29. November 2023. Das Motto der Sammlung lautet "Diakonie: Hilfe vor Ort".